Gesetzliche Vorgaben
hinter diesem zugegeben sperrigen Begriff steht eine Verordnung der Bundesregierung, die zum 01. Oktober 2022 in Kraft trat und eine Geltungsdauer von 24 Monaten hat. Wir als Ihr Energieberater & Heizungsfachbetrieb möchten Sie hierüber informieren.
Die Verordnung dient dazu, Ihnen als Eigentümer eines Gebäudes, in dem Wärme mittels Erdgas erzeugt wird, durch eine Heizungsüberprüfung Energie-Einsparmöglichkeiten an ihrer Gasheizung aufzuzeigen. Ziel ist es festzustellen, ob durch Einstellungen oder Austausch ineffizienter alter Anlagenbauteile in der nächsten Zeit Erdgas oder Strom eingespart werden können. Dies trägt zur sicheren Versorgung mit Erdgas und Strom für Privat- und Gewerbekunden wie auch der Industrie in den kommenden Wintern bei.
Wir als Energieberater und Meisterbetrieb sind dazu berechtigt, diese Heizungsüberprüfung und Optimierung durchzuführen. In diesem Zusammenhang prüfen und berechnen wir zum Beispiel:
Zudem berechnen wir für Sie die Heizlast nach DIN 12831 und DIN 18599.
Ebenso berechnen wir den hydraulischen Abgleich nach VDZ, regulieren die Anlage gemäß den Berechnungen ein und erstellen das VDZ Protokoll.
Gerne führen wir die Heizungsüberprüfung an Ihrer Gasheizung durch.
Energieeinsparverordnung "EnEV" & Gebäudeenergiegesetz "GEG"
Als Energieberater sind wir uns der Bedeutung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEv) für unsere Kunden bewusst. Diese Vorschriften sind nicht nur gesetzliche Pflichten, sondern auch wichtige Instrumente, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Klimaschutz voranzutreiben.
Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Gebäude den Anforderungen des GEG und der EnEV entspricht. Wir analysieren den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, um den Energieverbrauch zu optimieren.
Wir beraten Sie bei der Auswahl von effizienten Heizungs- und Lüftungssystemen, bei der Dämmung von Gebäuden und bei der Nutzung erneuerbarer Energien. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln und begleiten Sie während des gesamten Umsetzungsprozesses.
Darüber hinaus erstellen wir für Sie den Energieausweis gemäß den Vorgaben der EnEV. Wir erfassen und berechnen die energetischen Kennwerte Ihres Gebäudes und stellen Ihnen eine aussagekräftige Dokumentation zur Verfügung.
BAFA und KfW Förderungen für energieeffiziente Maßnahmen
Wir sind bestens vertraut mit den Fördermöglichkeiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wir unterstützen unsere Kunden dabei, von diesen Förderungen zu profitieren und ihre energieeffizienten Maßnahmen kostengünstig umzusetzen.
Das BAFA bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen an. Dazu gehören beispielsweise Zuschüsse für den Austausch von Heizungsanlagen, die Installation von Solarthermieanlagen oder die Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung. Unsere Experten beraten Sie gerne zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Die KfW bietet ebenfalls attraktive Förderprogramme für energieeffiziente Maßnahmen an. Hierzu zählen beispielsweise zinsgünstige Kredite für den Neubau oder die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden, Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen oder die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Förderungen für energieeffiziente Baumaßnahmen in Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des passenden KfW-Programms und begleiten Sie während des gesamten Antragsprozesses.
Mit unserer Hilfe können Sie sicher sein, dass Sie die bestmöglichen Förderungen für Ihre energieeffizienten Maßnahmen erhalten. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam die BAFA- und KfW-Förderungen für Sie nutzen, um Ihre Energiekosten zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
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